Sonderpädagogische Kooperation

Wir möchten Kinder und Jugendliche mit Förderbedarf im sozial-emotionalen Bereich und mit Lernschwierigkeiten an den allgemeinbildenden Schulen unterstützen. Wir beraten Kollegen und bieten Hilfestellung bei der Erarbeitung verschiedener Fördermaßnahmen. Ziel ist der Verbleib an der Regelschule. Ein eventuelles Umschulungsverfahren an eine Schule für Erziehungshilfe wird durch den Kooperationslehrer begleitet.

Bei Kooperationsbedarf stellen die Kollegen der allgemeinbildenden Schulen gemeinsam mit der Schulleitung einen Kooperationsantrag beim Schulamt. Parallel setzt sich die Schule mit der zuständigen Schule für Erziehungshilfe in Verbindung. Nach der Zustimmung durch das Schulamt beginnt die Kooperation. Das Jugendamt wird informiert und ist Partner im Prozess. Die Kooperationslehrer beobachten den Schüler im Unterricht, erstellen eine Leistungsdiagnostik und überlegen gemeinsam mit Klassenlehrern und Eltern die individuellen Fördermaßnahmen. Der Kooperationslehrer ist Bindeglied zwischen Eltern, Schüler, Schule und außerschulischen Partnern.

Besteht für einen Schüler der Bedarf einer Schule für Erziehungshilfe, planen wir gemeinsam mit Eltern, Jugend- und Schulamt und den beteiligten Lehrern die Umschulungsmaßnahme. Wenn alle Beteiligten zustimmen, kann diese erfolgen.