Benutzerregeln für die geschäftliche Nutzung von Intranet, E-Mail,
Telefon und Internet
Gegenstand und
Geltungsbereich
Das
Dorf-Netzwerk besteht aus einem modernen Netzwerk. In diesem Netzwerk
sind alle Computer, Netzwerkgeräte und Telefone eingebunden. Das
Netzwerk stellt den Zugang zur Telefonanlage, Intranet (interne Daten),
Netzwerkgeräten und zum Internet bereit.
Es wird zwischen geschäftlichen und privaten Netzwerkanschlüssen
getrennt. Private Netzwerkanschlüsse für Telefon und Internet sind im
privaten Wohnraum der im Kinderdorf wohnenden Mitarbeiter vorhanden.
Alle nicht im privaten Raum liegende Netzwerkanschlüsse sind
geschäftliche Anschlüsse. Die privaten Netzwerkanschlüsse sind
von diesen Benutzerregeln nicht betroffen.
Zielsetzung
Ziel dieser
Benutzerregeln ist es, die Regeln und Informationen bei der Benutzung
der geschäftlichen Computer und Telefone transparent zu machen. Diese
sind zu beachten, um einen möglichst reibungslosen Ablauf und die
Sicherheit des Dorf-Netzwerkes zu gewährleisten.
1. Benutzerregeln
1.1.
Software
Installation von zusätzlicher Software (Programmen) ist nur nach
Absprache zulässig. Vor der Installation neuer Software muss die
Sicherheit sowie das Lizenzrecht der Software durch den/die
IT-Beauftragte/n
geprüft werden.
1.1
1.2.
Hardware
Der Einbau sowie Anschluss von zusätzlicher Hardware an den Computer
oder das Telefon ist nur nach Absprache mit dem IT-Beauftragten
zulässig.
1.2
1.3.
Netzwerkanschluss
Der Anschluss von Netzwerkgeräten (Telefon, Computer, PDA, Drucker etc.)
an eine Netzwerkdose oder am W-LAN ist nur durch den IT-Beauftragten
zulässig.
1.4.
Sicherheit
Durch Ihre Zugangsdaten (Benutzername und Kennwort) haben Sie Zugriff
auf bestimmte, gesicherte Ordner im Netzwerk, auf das Intranet, auf Ihr
E-Mail Account sowie auf das Internet. Die Weitergabe Ihre Zugangsdaten
ist nicht gestattet. Beim Verlassen Ihres Arbeitsplatzes ist Ihr
Computer zu sperren oder Ihr Zugang abzumelden. Dadurch werden
unberechtigte Zugriffe auf sensible Daten oder das Internet unterbunden.
Die Benutzung von geschäftlichen Computern oder den Zugangsdaten der
Mitarbeiter ist für Betreute, Azubis und Schüler nicht gestattet. Bei
Bedarf stehen dafür separate Computer und Zugangsdaten zur Verfügung.
1.4
1.5.
Internet
Wir erwarten von jedem Mitarbeiter einen verantwortungsvollen Umgang mit
dem Internet im Rahmen der ethischen und moralischen Grundsätze des
Pestalozzi Kinder- und Jugenddorfes als eine soziale und pädagogische
Einrichtung. Besonders bei der Benutzung und der Einhaltung von
geltenden Rechten im Umgang des Inter- und Intranet sind alle
Mitarbeiter in einer wichtigen Vorbildfunktion.
Grundsätzlich sind die gesetzlichen Regelungen einzuhalten, die eine
illegale Nutzung von urheberrechtlich geschützten Inhalten sowie die
Vorbereitung und Ausführung von strafbaren Handlungen verbieten.
Aus Gründen der Sicherheit
und um eine Überlastung des Internetanschlusses zu vermeiden, sind
folgende Internetdienste nicht gestattet:
·
Internet-Telefonie oder Chat (z.B. Skype)
·
Internet-Streaming-Dienste wie Webradio, WebTV (z.B. Zattoo) und Video
(z.B. Maxdome)
·
P2P-Tauschbörsen (z.B. eMule).
Der Aufruf von
kostenpflichtigen Internet-Angeboten ist nur nach Absprache mit dem
direkten Vorgesetzen zulässig.
1.6.
Betriebsstörungen
Melden Sie Störungen an Ihrem Gerät oder dem Dorf-Netzwerk sofort, damit
diese möglichst schnell behoben werden können.
1.7.
Private Nutzung
Die zeitlich eindeutig unerhebliche private Nutzung des Internets auf
geschäftlichen Computern ist gestattet, insofern sie im Weiteren durch
eine Betriebsvereinbarung geregelt wird.
Die private Nutzung des Telefons ist zulässig und muss ebenfalls durch
eine Betriebsvereinbarung geregelt werden.
Eine private Nutzung von geschäftlichen E-Mail Adressen und des
Intranets (Netzlaufwerke, Netzwerkordner) ist nicht gestattet.
1.8.
Vertretungsregelung
Jeder Mitarbeiter sollte bei geregelter Abwesenheit selbständig für eine
Vertretung sorgen. Nach dem ungeregelten Ausscheiden oder bei
ungeregelter Abwesenheit des Mitarbeiters steht dem von der
Geschäftsleitung beauftragtem Mitarbeiter im Beisein des IT-Beauftragten
der Zugriff auf die E-Mails des Mitarbeiters in dem Umfang zu, den der
ordnungsgemäße Geschäftsgang oder der betrieblichen Ablauf erfordert.
Der Zugriff ist zu begründen und zu protokollieren und dem betrieblichen
Datenschutzbeauftragten anzuzeigen.
2. Abrechnung
der Telefon-Nutzung
2.1.
Telefon
Die Verbindungsdaten werden ausschließlich zum Zweck der Abrechnung für
3 Monate gespeichert. Aus diesen Verbindungsdaten wird für jeden
Anschluss (Nummer) monatlich eine Abrechnung erstellt. Die letzten drei
Stellen der Verbindungsnummer werden dabei unkenntlich gemacht.
3.
Technische Maßnahmen zur Absicherung des Dorf-Netzwerks
3.1.
Internet-Filterung
Der Zugriff auf Internet-Seiten wird durch einen automatischen Filter
überprüft. Gefährliche oder schädliche Internet-Seiten werden durch den
Filter geblockt.
3.2.
E-Mail-Filterung
E-Mails werden vor Zustellung an den Benutzer durch einen automatischen
Filter überprüft. Gefährliche oder schädliche E-Mails werden durch den
Filter geblockt.
3.3.
Protokollierung
Alle Zugriffe auf das Internet und das Intranet werden protokolliert. In
dieser Protokolldatei werden Benutzer und Computer-IP, Zieladresse oder
Dateiname sowie Uhrzeit geschrieben und für 3 Monate gespeichert.
Inhalte werden nicht protokolliert.
3.4.
Zugriffsschutz
Zugriffe auf das Internet und das Intranet werden durch eine
Benutzerberechtigung (verbunden mit Benutzername und Kennwort) geregelt.
4. Überwachung
und Auswertung
4.1.
Die
Geschäftsführung des Pestalozzi Kinderdorfs überwacht durch den
IT-Beauftragten die Einhaltung der Benutzerregeln und kann im Falle
einer Störung die Protokolldaten auswerten. In diese Protokolldaten
werden automatisch Benutzer und Computer-IP, Zieladresse oder Dateiname
sowie Datum und Uhrzeit geschrieben.
4.2.
Soweit
personenbezogene oder -beziehbare Daten aufgezeichnet werden, dürfen
diese ausschließlich für die Abrechnung oder Beseitigung von Störungen
verwendet werden.
Daten über das Benutzerverhalten dürfen ausschließlich zur
Gewährleistung der Systemsicherheit, zur Optimierung und Steuerung des
Systems, zur Fehleranalyse und -korrektur sowie zur
kostenstellenbezogenen Abrechnung der Systemkosten verwendet werden.
Die Zugriffe auf diese Funktionen bleiben auf den IT-Beauftragten oder
dessen Vertretung begrenzt; diese Personen sind gem. § 5 BDSG und § 88
TKG verpflichtet.
Protokolldaten, die den Verdacht bezüglich eines Verstoßes gegen die
vorliegende Anweisung begründen, werden vom IT-Beauftragten mit dem
betroffenen Mitarbeiter besprochen. Die Geschäftsleitung und/oder der
Datenschutzbeauftragte kann über solche Vorfälle informiert werden.
4.3.
Eine
Verwendung der vorgenannten Daten zur Leistungs- oder
Verhaltenskontrolle durch den Arbeitgeber ist nicht gestattet.
4.4. Die
begründete Überprüfung eines Benutzer- oder E-Mail-Accounts muss in
einer Betriebsvereinbarung zur Nutzung der IT geregelt werden.
5. Gesetzliche
Verpflichtung zur Aufbewahrung von geschäftlichen Dokumenten
5.1.
Dokumente
Alle
Dokumente in Netzwerkordnern (z.B. P:\) werden in regelmäßigen
Abständen automatisch im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen
5.1
archiviert.
5.2.
E-Mail
Alle E-Mails an und von E-Mail Adressen mit der Domain
pestalozzi-kinderdof.de (z.B. h.mustermann@pestalozzi-kinderdorf.de)
werden vor Zustellung an den Benutzer bzw. beim Versand automatisch
im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen
5.1
archiviert.
6. Benutzerhaftung
6.1.
Ein
Verstoß gegen diese Benutzerregeln kann arbeitsrechtliche Folgen
haben.
Ein rechtlicher
Verstoß gegen geltende Gesetze kann auch strafrechtliche
Konsequenzen haben und zivilrechtliche Schadensersatzpflichten
auslösen (z. B. bei rechtswidriger Nutzung von Internetseiten).
6.2.
Das
Pestalozzi Kinderdorf ist als Internet Dienstanbieter dem geltendem
Recht verpflichtet.
Diese Anweisung
(in
Absprache mit dem Betriebsrat)
tritt mit
Veröffentlichung am 27.06.2011 in Kraft.
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