Erbschaft und Vermächtnis

Über das eigene Leben hinaus Zukunft schenken und sozial entwurzelten Kindern und Jugendlichen zu helfen - dafür entscheiden sich immer mehr Menschen. Manche kennen das Kinderdorf schon seit den Anfängen sehr gut, andere sind spontan von der Kinderdorf-Idee begeistert. Wenn Sie den Wunsch haben, Kindern und Jugendlichen mit einer Erziehung von "Kopf, Herz und Hand" zu helfen, können Sie in Ihrem Testament das Pestalozzi Kinder- und Jugenddorf als Erbe oder Miterbe, durch ein Vermächtnis oder eine testamentarische Schenkung bedenken. Wenn Ihnen ein Bereich ein besonderes Anliegen ist, sichern wir Ihnen zu, dass Ihr Nachlass nur für diesen Bereich verwendet wird.

In unserer Broschüre "Was bleibt, wenn ich gehe" halten wir weitere Infos für Sie bereit.

Gerne senden wir Ihnen die Broschüre und weiteres Infomaterial über unser Pestalozzi Kinderdorf auch per Post zu.
Auf Wunsch können wir Ihnen den Kontakt zu einem Fachanwalt für Erbrecht, Notar oder Vermögensberater vermitteln.

Wenn Sie anonym bleiben möchten, bitten Sie doch einfach Ihren Anwalt, Notar oder Vermögensberater, Material bei uns anzufordern.

Bernd Löhle, Geschäftsführer des Pestalozzi Kinder- und Jugenddorfes, beantwortet Ihre Fragen gerne in einem persönlichen Gespräch.

Pestalozzi Kinder- und Jugenddorf Wahlwies e.V.
Bernd Löhle
Pestalozzi Kinderdorf 1
78333 Stockach-Wahlwies
Telefon: 07771/8003-104
E-Mail: b.loehle@pestalozzi-kinderdorf.de